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Eine Website für alle

Intimate Innovations Technologies möchte inklusive Produkte und Anwendungen entwickeln, auch für Menschen mit Behinderung. Unsere Website muss dem gerecht werden.

Erklärung erstellt am 17. September 2026 · freiwillige Initiative

Diese Erklärung ist freiwillig: Der Herausgeber erreicht die Schwellenwerte nicht, ab denen digitale Barrierefreiheit in Frankreich verpflichtend ist.

Teilweise konform

Interne Selbstbewertung der Website iitech.fr vom September 2026: Code-Prüfung, Tests mit der Tastatur, Tests in mehreren Browsern und Tests mit Screenreader. Bisher hat keine externe Stelle geprüft, deshalb nennen wir weder Quote noch Siegel. Ein vollständiges Audit ist geplant.

Angestrebter Standard
RGAA 4.1.2 · WCAG 2.1 AA
Methode
Code-Prüfung, Tastatur-, Browser- und Screenreader-Tests
Audit durch Dritte
Geplant, noch nicht erfolgt
Gesetzliche Pflicht
Bislang keine (Schwellenwerte nicht erreicht)

Was bereits umgesetzt ist

  • Die gesamte Navigation ist mit der Tastatur möglich, der Fokus bleibt immer sichtbar.
  • Ein Sprunglink führt direkt zum Inhalt.
  • Die Textkontraste erreichen Stufe AA.
  • Die Überschriften folgen der Reihe nach, die Seitenbereiche sind ausgezeichnet.
  • Das mobile Menü meldet seinen Zustand an Screenreader.
  • Formulare sind beschriftet; ihre Fehler werden angesagt und sind übersetzt.
  • Die Einstellung „Bewegung reduzieren“ wird beachtet.
  • Die Seite bleibt bei 400 % Zoom nutzbar, also bis 320 Pixel Breite, einschließlich Menü.
  • Kein Barrierefreiheits-Overlay eines Drittanbieters: alles wird im Code der Website gelöst.
  • Eine Sitemap ergänzt das Hauptmenü: zwei Wege zu jeder Seite.
  • Die Rahmen der Formularfelder erreichen das geforderte Verhältnis von 3:1.
  • Die Titel der Karten sind im Code echte Überschriften und nicht nur hervorgehobener Text.
  • Rein dekorative Symbole werden nicht mehr vorgelesen.
  • Sonderzeichen werden nicht mehr Zeichen für Zeichen buchstabiert.
  • Reihen von Karten, Schritten und Kontaktangaben sind als Listen ausgezeichnet: Sie werden angesagt und lassen sich auf einmal überspringen.
  • Jede Inhaltsseite bietet einen Link zum nächsten Schritt: Keine Seite endet mehr in einer Sackgasse.

Bekannte Grenzen

Wir benennen sie lieber, als sie zu verschweigen.

  • Im September 2026 wurden Screenreader-Tests mit NVDA unter Firefox durchgeführt; sie führten zu Korrekturen, decken aber noch nicht alle Seiten ab.
  • VoiceOver und TalkBack wurden noch nicht auf echten Geräten eingesetzt.
  • Keine Fassung in französischer Gebärdensprache (LSF).
  • Die Rechtstexte liegen noch nicht in Leichter Sprache (FALC) vor.
  • Das Formular für die Anfrage zum Pitch Deck braucht JavaScript; ohne JavaScript wird stattdessen die E-Mail-Adresse angezeigt. Es bereitet eine E-Mail in Ihrem E-Mail-Programm vor: Sie senden sie selbst ab.
  • Die im Browser integrierten Prüfmeldungen (leeres Feld, fehlerhafte E-Mail-Adresse) erscheinen in der Sprache des Browsers, nicht immer in der der Seite.

Kommen Sie auf einer Seite nicht weiter? Schreiben Sie uns.

Wir antworten schriftlich: ein Anruf ist nicht nötig. Dieser Weg eignet sich für gehörlose und schwerhörige Menschen. Wir stellen Ihnen den betreffenden Inhalt in einer Form bereit, die Sie lesen können.

Rechtsbehelfe

Wenn unsere Antwort Sie nicht zufriedenstellt, können Sie den französischen Bürgerbeauftragten (Défenseur des droits) einschalten. Das ist kostenlos.

  • Online

    Formular des Défenseur des droits

  • In Ihrer Nähe

    Die regionale Vertretung des Défenseur des droits.

  • Per Post, ohne Briefmarke

    Défenseur des droits
    Libre réponse 71120
    75342 Paris CEDEX 07